… Betriebe & Unternehmen

Betriebliche Ersthelfer müssen vor ihrem Einsatz die Ausbildung in Erster Hilfe (DGUV Vorschrift 1, §26 (2) absolviert haben:

„Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/ rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 2 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt.“

Auch Erste-Hilfe-Material muss ausreichend vorgehalten werden. Gerne überprüfen wir Ihre Vorräte und ergänzen bzw. tauschen abgelaufenes Material aus.

Die Zahl der so genannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Erfahren können SIe diese Kriterien von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger genannt.

Inhouse-Seminare

Gerne halten wir unsere Kurse bei Ihnen in Ihren Räumlichkeiten. Eine gezielte Ausrichtung der Seminarinhalte auf Ihre speziellen Anforderungen kann somit individuell auf Sie abgestimmt werden. Unsere zeitliche Flexibilität reduziert eine Störung des Betriebsablaufs auf ein Minimum, unsere Kurse können gerne abends oder an Wochenenden stattfinden. Auch Reisekosten und vermehrte Arbeitszeit werden dadurch möglichst gering gehalten.